Verkündungsdatum: 04.12.2024
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, das 12. Klarstellungs- und Entwicklungsortsgesetz nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nrn. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen für ein Gebiet in Bremen-Strom entlang der Stromer Landstraße zu erlassen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat dem geänderten Entwurf des Ortsgesetzes in ihrer Sitzung am 28.11.2024 zugestimmt und die erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Der Entwurf zum 12. Klarstellungs- und Entwicklungsortsgesetz (Bearbeitungsstand 15.10.2024) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die zu den Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfes und der Begründung geführt haben, werden im Zeitraum vom 10.12.2024 bis 21.01.2025 im Internet unter www.bauleitplan-bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags von 9:00 bis 15:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail an planservice@bau.bremen.de.
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen zu den Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfes und der Begründung sowie ihren möglichen Auswirkungen (Änderungen und Ergänzungen sind farblich hervorgehoben) digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum 12. Ortsgesetz personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen (bezogen auf die vorgenommenen Änderungen des Planentwurfs und der Begründung) nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital einsehbar:
Umwelt
Stellungnahme des Bremischen Deichverbands
Behördliche Stellungnahme zum Naturschutz (FFH-Verträglichkeit, Artenschutz
Baumschutz etc.)
Boden/Altlasten
Behördliche Stellungnahme zum Bodenschutz/Altlasten
Stellungnahme des Geologischen Dienst Bremen
Schallschutz
Behördliche Stellungnahme zum Immissionsschutz
Grundwasser
Behördliche Stellungnahmen zur Wasserwirtschaft (Stadtentwässerung, Hochwasserschutz)
Sonstiges
Stellungnahmen des Ortsamts Strom
Behördliche Stellungnahmen von Feuerwehr, Gesundheitsamt und
Landesarchäologie
Diese Amtliche Bekanntmachung kann zusätzlich zu den üblichen Dienstzeiten in der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014, S. 551).
Bremen, den 28.11.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung