Verkündungsdatum: 20.08.2021
Der Energiepark Bultensee WP BULT GmbH & Co. KG wurde mit Datum vom 23. Juli 2021 von der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen - nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Nordex N117/3600 TS 120 (3,6 MW) erteilt.
Auf Antrag der Vorhabensträgerin wird der Änderungsgenehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht. Veröffentlicht werden nachstehend der verfügende Teil des Bescheides und die Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 10 Absatz 8 Satz 2 und 3 BImSchG.
Der verfügende Teil der Genehmigung lautet:
„Auf Ihren Antrag vom 11.03.2020 wird hiermit die Genehmigung erteilt, den Betrieb der am 09.04.2018 genehmigten Windenergieanlage des Typs Senvion 3.4M114 (3,4 MW), nördlich des Bultensees in der Gemarkung VR, Flur 288, Flurstücke 5/1 und 6/1 der Stadtgemeinde Bremen wesentlich zu ändern.
Die Änderung beinhaltet folgende Maßnahme:
Änderung des Anlagentyps
Technische Daten:
Anlagentyp: Nordex N117/3600 TS120 (3,6 MW)
Nabenhöhe: 120 m
Rotordurchmesser: 116,8 m
Die Genehmigung wurde mit Bedingungen, Auflagen und Hinweisen verbunden.
Die Genehmigung enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen oder Lange Straße 119, 27580 Bremerhaven, zu erheben.“
Auslegung der Genehmigung
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit Begründung wird in der Zeit vom 23. August 2021 bis einschließlich 6. September 2021 bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen -, Parkstraße 58/60, 28209 Bremen, Eingang Franz-Liszt-Straße, von montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden.
Für die Dauer von Einschränkungen im Rahmen der Corona-Krise kann es allerdings aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich sein, die Anzahl der gleichzeitig in die Genehmigung Einsicht nehmenden Personen zu begrenzen. Deshalb bittet die Gewerbeaufsicht um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0421/361-6260. Beim Betreten des Dienstgebäudes ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.
Bremen, den 18.08.2021, Gewerbeaufsicht des Landes Bremen - Dienstort Bremen