Verkündungsdatum: 07.01.2022
Die Allgemeinverfügung vom 07.12.2021, und somit die Festlegung der Sperrzone für gehaltene Vögel in Bremen in den Stadt- bzw. Ortsteilen: Vegesack/Burglesum/Häfen/Industriehafen/Strom/Huchting aufgrund der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest), wird aufgehoben.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.
Mit Allgemeinverfügung vom 07.12.2021 wurde eine Sperrzone, bestehend aus einer Überwachungszone in Bremen festgelegt, da bei gehaltenem Geflügel in einem Betrieb im Landkreis Oldenburg die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde. Daher wurde die Anordnung mit Allgemeinverfügung durch den LMTVet erlassen. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Oldenburg wird mit Wirkung zum 07.01.2022 aufgehoben.
Damit ist der Grund zur Aufrechthaltung der Sperrzone in Bremen entfallen.
Der LMTVet ist für den Erlass dieser Anordnung sachlich und örtlich zuständig (§ 8 Nr. 2 Brem. Tierseuchenrechts-Zuständigkeitsverordnung; § 3 Abs. 1 Nr. 3 BremVwVfG), er hatte die Allgemeinverfügung erlassen und hebt nunmehr die Sperrzone auf.
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, Lötzener Str. 3, 28207 Bremen einzulegen.
Die Anordnung der Stallpflicht vom 15.11.2021 bleibt weiterhin bestehen.
Bremen, den 06.01.2022, Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen