Verkündungsdatum: 09.09.2021
Die Allgemeinverfügung vom 27.03.2020 und somit die Festlegungen des Sperrbezirkes für die Bereiche
Neustadt,
Mitte,
Östliche Vorstadt,
Vahr mit dem Ortsteil: Gartenstadt-Vahr
und in Hemelingen der Ortsteil: Hastedt
wird aufgehoben.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.
Gründe:
Mit Allgemeinverfügung vom 27.03.2020 wurde ein Sperrbezirk in Bremen festgelegt, da noch immer die Tierseuche Amerikanische Faulbrut (Paenobacillus larvae) amtlich festgestellt wurde.
Daher wurde die Anordnung mit Allgemeinverfügung durch den LMTVet erlassen. Aufgrund der Aufhebungsuntersuchungen wurde festgestellt, dass die in den entsprechenden Gebieten untersuchten Bienenvölker nunmehr frei von Paenobacillus larvai sind, sodass die amerikanische Faulbrut gemäß § 12 Abs. 1 BienSeuchV als erloschen gilt.
Damit ist der Grund zur Aufrechthaltung des Sperrbezirkes in Bremen entfallen.
Der LMTVet ist für den Erlass dieser Anordnung sachlich und örtlich zuständig (§ 8 Nr. 2 Brem. Tierseuchenrechts-Zuständigkeitsverordnung; § 3 Abs. 1 Nr. 3 BremVwVfG), er hatte die Allgemeinverfügung erlassen und hebt nunmehr die Sperrzone und die Stallpflicht auf.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, Lötzener Str. 3, 28207 Bremen einzulegen.
Bremen, den 08.09.2021, Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen
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