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Allgemeinverfügung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (untere Naturschutzbehörde) über die Widmung diverser Flächen im Stadtgebiet Bremen zur öffentlichen Grünanlage
Verkündungsdatum: 08.03.2023
Weser-Kurier vom 8. März 2023
Allgemeinverfügung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (untere Naturschutzbehörde) über die Widmung diverser Flächen im Stadtgebiet Bremen zur öffentlichen Grünanlage
Gemäß § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Bremischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (BremNatG) vom 27. April 2010 (Brem.GBl. S. 315), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172) werden nachfolgend aufgeführte Flächen im Bremer Stadtgebiet zum Zwecke der Erholung im Rahmen des Gemeingebrauchs als öffentliche Grünanlage gewidmet:
- Achterkampsfleet/ Achterdiek
- Airportstadt Ost
- Dreiecksfläche an der Bremer Wollkämmerei
- Grünanlage Ermlandstraße
- Grünanlagen Borgfeld-West
- Grünanlagen im Gewerbegebiet Hansalinie
- Grünanlagen im Technologiepark Uni-Ost
- Grünes Band Lüssum
- Grünfläche Am Bodden
- Grünfläche am Lindenberg
- Grünfläche an der Barbarossastraße (Erweiterung)
- Grünfläche an der Eva-Seligmann-Straße
- Grünfläche an der Heiligenbergstraße
- Grünfläche an der Weihenstraße
- Grünstreifen an der Amersfoorter Straße
- Grünverbindung Mäusetunnel
- Hastedter Park am Weserwehr
- Heinrich-Garn-Weg (Wanderweg)
- Kapitän-König-Weg
- Osterholzer Wanderweg
- Schlengpark Nord
- Science Park Bremen-Nord
- Sensenstraße
- Stadtwerderpark
- Stephaniterassen
- Tamra-Hemelingen-Park
- Traberstraße
- Vinnenweg (Erweiterung)
- Visbeker Straße
- Wanderweg an der Blumenthaler Aue
- Wegeverbindung am Bahnhof Blumenthal
- Wegeverbindung Schildblattweg/ Pfingstrosenweg
- Woldes Wiese
Übersichtskarten, denen die konkrete Lage der jeweiligen Flächen entnommen werden kann, sind auf der Webseite der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (www.bauumwelt.bremen.de) veröffentlicht.
Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau eingelegt werden.
Bremen, den 06.03.2023
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