Verkündungsdatum: 21.11.2016
Allgemeinverfügung des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr vom 14. November 2016 zur Zulassung der Recycling-Station Hulsberg als Annahmestelle für Bau- und Abbruchabfälle und losen Restmüll
Aufgrund des § 22 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 3 des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (Abfallortsgesetz) vom 18. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 543), zuletzt geändert am 28.Januar 2016 (Brem.GBl. S. 11) ergeht hiermit folgende
Allgemeinverfügung
1. Die in der Anlage 2 Ziffer 2 zu § 22 Absatz 1 Abfallortsgesetz aufgeführte Annahmestelle Recycling-Station Hulsberg, Bennigsenstraße 28, 28207 Bremen, ist ab dem 2. Januar 2017 zur Annahme von Bau- und Abbruchabfälle nach § 10 Abfallortsgesetz mit einem Volumen bis zu einem Kubikmeter und Restabfall im Sinne des § 12 Absatz 1 Abfallortsgesetz als lose angelieferter Restabfall berechtigt.
2. Der Verwaltungsakt und seine Begründung können während der Rechtsbehelfsfrist montags bis freitags von 9.00 bis 15.00 Uhr beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Zimmer 353, Block E, Eingang Wegesende 23, 28195 Bremen, eingesehen werden. Die Möglichkeit der Einsichtnahme endet mit Ablauf der Rechtsbehelfsfrist.
3. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, zu erheben.
Bremen, den 14.11.2016