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Allgemeinverfügung zur Einrichtung einer temporären Gartenabfall-Annahmestelle im Stadtteil Osterholz

Verkündungsdatum: 20.02.2025

Weser-Kurier vom 20. Februar 2025

Aufgrund des § 22 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (Abfallortsgesetz) vom 18. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 543), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 883, 889) ergeht hiermit folgende

Allgemeinverfügung

1.  Gemäß § 22 Abs. 1 des Abfallortsgesetzes verfügt Die Bremer Stadtreinigung AöR, dass auf dem Gelände von Die Bremer Stadtreinigung AöR, An Krietes Park 7, 28307 Bremen, eine temporäre Annahmestelle eingerichtet wird. An der Annahmestelle werden ausschließlich Gartenabfälle nach § 7 Abs.1 Nr. 2 Abfallortsgesetz mit einem Volumen bis zu einem Kubikmeter mit Ausnahme von Baumstämmen und -stubben angenommen. Die Dauer des Betriebes dieser Annahmestelle ist befristet bis zur Inbetriebnahme der Recycling-Station Osterholz und beginnt am 1. März 2025. In diesem Zeitraum wird die Annahmestelle ausschließlich an Samstagen betrieben. Die Inbetriebnahme der Recycling-Station Osterholz wird per Allgemeinverfügung und auf der Internetseite von Die Bremer Stadtreinigung bekannt gegeben.

2.  Die Allgemeinverfügung gilt nach § 41 Abs. 4 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben.

3.  Die Begründung dieser Allgemeinverfügung wird auf der Internetseite der Anstalt Die Bremer Stadtreinigung AöR, unter https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/, veröffentlicht. Die Amtliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de einzusehen. Des Weiteren können die Amtlichen Bekanntmachungen zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. BremGBl. 2014 S.551)

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekannt­gabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Nieder­schrift bei Die Bremer Stadtreinigung, An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen zu erheben.

Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts

Bremen, den 20.02.2025