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- Allgemeinverfügungen zur Umstellung der Recycling-Stationen Kirchhuchting und Borgfeld zur Modern-Station und zur Umstellung der Recycling-Stationen Aumund, Horn und Huchting zur Grün-Station von Die Bremer Stadtreinigung – Anstalt öffentlichen Rechts
Allgemeinverfügungen zur Umstellung der Recycling-Stationen Kirchhuchting und Borgfeld zur Modern-Station und zur Umstellung der Recycling-Stationen Aumund, Horn und Huchting zur Grün-Station von Die Bremer Stadtreinigung – Anstalt öffentlichen Rechts
Verkündungsdatum: 24.08.2022
Weser-Kurier vom 24. August 2022
Allgemeinverfügung zur Umstellung der Recycling-Station Kirchhuchting zur Modern-Station
Aufgrund des § 22 Absatz 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (Abfallortsgesetz) vom 18. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 543), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Ortsgesetzes vom 14. Dezember 2021 (Brem.GBl. S. 883, 884) ergeht hiermit folgende
Allgemeinverfügung
- Gemäß § 22 Abs. 1 des Ortsgesetzes über die Entsorgung von Abfällen in der Stadtgemeinde Bremen (Abfallortsgesetz) verfügt Die Bremer Stadtreinigung AöR, dass auf der in der Anlage 3 Ziffer 6 (Kirchhuchting), aufgeführten Annahmestelle ab dem 28.09.2022 zusätzlich folgende Abfallfraktionen angenommen und angeliefert werden dürfen:
- Elektro- und Elektronikaltgeräte nach § 8a Absatz 1 Nummer 1 und 2 Abfallortsgesetz sowie
- Sperrmüll nach § 11 Abfallortsgesetz mit einem Volumen bis zu zwei Kubikmeter je Anlieferung.
- Die Allgemeinverfügung gilt nach § 41 Abs. 4 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz am Tage nach der Bekanntmachung als bekanntgegeben.
- Die Begründung dieser Allgemeinverfügung wird auf der Internetseite der Anstalt Die Bremer Stadtreinigung AöR, unter https://www.die-bremer-stadtreinigung.de/, veröffentlicht. Die Amtliche Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite amtliche-bekanntmachungen.bremen.de einzusehen. Des Weiteren können die Amtlichen Bekanntmachungen zu den üblichen Dienstzeiten der Stadtgemeinde Bremen in den Ortsämtern kostenfrei eingesehen werden (s.a. Brem.GBl. 2014 S. 551)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Die Bremer Stadtreinigung, An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen zu erheben.
Bremen, den 24.08.2022, Die Bremer Stadtreinigung, Anstalt öffentlichen Rechts