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Amtliche Bekanntmachung von Bebauungsplänen

Verkündungsdatum: 10.09.2024

Weser-Kurier vom 10.09.2024

Neuer Bebauungsplan 2563 „Brinkmann-Areal-Sportweltgelände“

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 05.09.2024 beschlossen, für ein Gebiet in Bremen-Woltmeshausen zwischen Hermann-Ritter-Straße, der Straße am Gaswerkgraben und der ehemaligen Tabakfabrik (Rewe-Sportwelt-Areal) einen Bebauungsplan 2563 aufzustellen (Planaufstellungsbeschluss).

Zugleich hat die Deputation am 05.09.2024 dem Entwurf des Bebauungsplans 2563 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2563 (Bearbeitungsstand: 22.07.2024) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 13.09.2024 bis 14.09.2024 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB digital eingesehen werden. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie gerne einen Termin unter 0421 361 15202 oder per E-Mail an planservice@bau.bremen.de.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, oder bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2563 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Dem Bebauungsplan liegt ein Umweltbericht zugrunde, in dem einzelne Umweltbereiche, soweit sie durch den Bebauungsplan berührt sind, betrachtet und bewertet wurden.

Darüber hinaus stehe zu den folgenden Bereichen umweltbezogene Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung digital zur Verfügung:

Boden/Altlasten, Schallschutz, Verkehr, Entwässerung/Grundwasserschutz, ökologische Bestandserfassung, Historie

 

 

Neuer Bebauungsplan 2500 St. Joseph-Stift

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2500 für ein Gebiet in Bremen-Schwachhausen zwischen Schwachhauser Heerstraße, Lüder-von-Bentheim-Straße, Georg-Gröning-Straße und Schubertstraße (Bearbeitungsstand: 30.04.2024) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2500 in ihrer Sitzung am 05.09.2024 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. In der gleichen Sitzung hat die Deputation dem Entwurf des Bebauungsplans 2500 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2500 (Bearbeitungsstand: 30.04.2024) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 13. September 2024 bis  14. Oktober 2024 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis donnerstags: 09:00- 15:00 und freitags 09:00 – 12:00 Uhr, digital bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Siemenshochhaus beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB einzusehen. Um Wartezeiten zu vermeiden, wird um vorherige Terminvereinbarung (Tel. 0421/361 15202 oder per email: planservice@bau.bremen.de) gebeten.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2500 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sowie online verfügbar:

Umwelt

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Auswirkungen auf Natur und Landschaft (hier: Fläche, Bäume, Boden, Tiere, Klima)

Weitere Informationen zu:

Boden, Schallschutz, Wasserbelangen, Artenschutz, Bäumen, Verkehrsplanung, Denkmalschutz, Klima

 

Bremen, den 05.09.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung