Verkündungsdatum: 08.07.2017
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB
In der Zeit von November – Dezember 2016 wurden beim Fundamt des Stadtamtes Bremen und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben. Des Weiteren wurden Fundsachen von öffentlichen Behörden und unanbringbare Sachen an das Fundamt weitergeleitet.
Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Ordnungsamt/Fundangelegenheiten, Stresemannstraße 48 (Eingang Steubenstraße), 28207 Bremen, innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.
Bremen, den 07.07.2017