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- Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB
Verkündungsdatum: 06.01.2018
Weser-Kurier vom 6. Januar 2018
In der Zeit von Mai - Juni 2017 wurden beim Ordnungsamt -Fundangelegenheiten- und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben. Des Weiteren wurden Fundsachen von öffentlichen Behörden und unanbringbare Sachen an das Ordnungsamt -Fundangelegenheiten- weitergeleitet.
Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Ordnungsamt -Fundangelegenheiten-, Stresemannstraße 48 (Eingang Steubenstraße), 28207 Bremen, innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.
Bremen, den 05.01.2018, Ordnungsamt -Fundangelegenheiten-