Verkündungsdatum: 04.07.2020
Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB
In der Zeit von November - Dezember 2019 wurden beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben. Des Weiteren wurden Fundsachen von öffentlichen Behörden und unanbringbare Sachen an das Ordnungsamt - Fundangelegenheiten weitergeleitet.
Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten, Stresemannstraße 48 (Eingang Steubenstraße), 28207 Bremen, innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.
Bremen, den 03.07.2020