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Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen gemäß § 980 (1) BGB

Verkündungsdatum: 05.10.2024

Weser-Kurier vom 5. Oktober 2024

In der Zeit von Oktober 2023 – März 2024 wurden beim Ordnungsamt -Fundangelegenheiten und bei den Polizeirevieren in Bremen zahlreiche Fundsachen abgegeben.

Die Empfangsberechtigten, denen Rechte an diesen Gegenständen zustehen, werden gebeten, ihre Rechte beim Ordnungsamt - Fundangelegenheiten, Stresemannstraße 48 (Eingang  Steubenstraße), 28207 Bremen,  innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen.

Nach Ablauf dieser Frist können die Sachen öffentlich versteigert werden.

Ordnungsamt - Fundangelegenheiten

Bremen, den 04.10.2024