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- Aufgrund des § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes (VersG) ergeht folgende ALLGEMEINVERFÜGUNG
Aufgrund des § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes (VersG) ergeht folgende ALLGEMEINVERFÜGUNG
Verkündungsdatum: 13.10.2023
Weser-Kurier vom 13. Oktober 2023
Aufgrund des § 15 Abs. 1 des Versammlungsgesetzes (VersG) ergeht folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG
- Auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen ist es am Freitag, den 13.10.2023, anlässlich des Aufrufs im Internet zum „Freitag der Al-Aqsa-Flut“ durch die Terrorgruppe „Hamas“ verboten, Versammlungen durchzuführen, die nicht bis zum 11.10.2023 angemeldet worden sind und inhaltlich einen Bezug zur Unterstützung der Hamas oder deren Angriffe auf das Staatsgebiet Israels aufweisen (sog. pro-palästinensische Versammlungen).
- Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird angeordnet.
Bremen, den 12.10.2023, Ordnungsamt Bremen
Anlagen