Verkündungsdatum: 04.03.2021
Der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) gibt die Aufhebung der auf Grundlage des § 27 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) erfolgten Allgemeinverfügung bekannt:
Die Allgemeinverfügung vom 19.01.2021 und somit die Festlegung des Beobachtungsgebietes in Bremerhaven aufgrund der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) wird aufgehoben.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.
Hinweis:
Die Aufstallungspflicht der im Land Bremen gehaltenen Geflügel bleibt weiterhin bestehen.
Gründe:
Mit Allgemeinverfügung vom 19.01.2021 wurde ein Beobachtungsgebiet in Bremerhaven festgelegt, da im Landkreis Cuxhaven bei gehaltenem Geflügel die Geflügelpest amtlich festgestellt wurde.
Da das Beobachtungsgebiet den Umkreis von mind. 10 Kilometern des betroffenen Betriebes bundeslandübergreifend und damit auch einen Bereich in Bremerhaven betraf, wurde die Anordnung mit Allgemeinverfügung durch den LMTVet erlassen. Das Sperr- und Beobachtungsgebiet wurde durch den Landkreis Cuxhaven aufgehoben, damit ist vorliegend der Grund für die Aufrechterhaltung des Beobachtungsgebietes in Bremerhaven entfallen.
Der LMTVet ist für den Erlass dieser Anordnung sachlich und örtlich zuständig (§ 8 Nr. 2 Brem. Tierseuchenrechts-Zuständigkeitsverordnung; § 3 Abs. 1 Nr. 3 BremVwVfG), er hatte die Anordnung erlassen und kann nunmehr das Beobachtungsgebiet aufheben.
R e c h t s b e h e l f s b e l e h r u n g
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, Lötzener Str. 3, 28207 Bremen einzulegen.
Bremen, den 02.03.2021
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