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B 74 Ortsumfahrung Ritterhude - hier: Vorarbeiten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Verkündungsdatum: 17.12.2021

Weser-Kurier vom 17. Dezember 2021

B74 Ortsumfahrung Ritterhude

hier: Vorarbeiten nach § 16a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

Die Straßenbauverwaltung Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lüneburg, beabsichtigt in der Zeit vom 03.02.2022 bis 31.05.2023 Vorarbeiten (Kartierungsarbeiten) für die Entwurfsplanung der B 74 OU Ritterhude durchzuführen.

Zur Durchführung der Vorarbeiten müssen vorhandene Straßen und Wege befahren sowie private Grundstücke begangen werden. Die Verfügbarkeit der betroffenen Grundstücke wird durch die Vorarbeiten nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt.

Die auf dem Gebiet der Freien Hansestadt Bremen betroffenen Grundstücke liegen in der Stadtgemeinde Bremen im Stadtteil Gröpelingen sowie im Ortsteil Blockland.

Die Bekanntmachung der Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 10.12.2021 über den Regelungsgegenstand einschließlich einer Übersichtskarte sowie die gesetzlichen Bestimmungen ist als Anlage beigefügt.

Bremen, den 14.12.2021

Anlagen