Verkündungsdatum: 25.05.2019
Bebauungsplan 1218 1. Änderung – öffentliche Auslegung
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 1218 1. Änderung für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Vegesacker Hafen, Friedrich-Klippert-Straße, Zum Alten Speicher, Zum Alten Tief, Kantjespad und der Lesum (Bearbeitungsstand: 01.04.2019) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (S) hat am 2. Mai 2019 dem Entwurf des Bebauungsplanes 1218 1. Änderung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Neukonzeption des Einkaufszentrums und die Entwicklung eines neuen Stadtquartieres geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 1218 1. Änderung (Bearbeitungsstand: 01.04.2019) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Auslegung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 3. Juni 2019 bis 8. Juli 2019, montags bis mittwochs während der Zeit vom 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr im Foyer des Bauamtes Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Als zusätzlicher Service besteht in der gleichen Zeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Vegesack zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.
Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits für den geänderten Teil des Bebauungsplans vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch Online unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Vegesack Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Beim Bauamt Bremen-Nord werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind nur beim Bauamt Bremen-Nord verfügbar:
Bremen, den 23.05.2019