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Bebauungsplan 1550 – erneute öffentliche Auslegung

Verkündungsdatum: 14.03.2019

Weser-Kurier vom 14. März 2019

Bebauungsplan 1550 – erneute öffentliche Auslegung

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 1550 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Weserstraße 64-73, Weser, Schulkenstraße und Stadtgartenzugang in Höhe Bermpohlstraße (Bearbeitungsstand: 25.02.2019) dem Senat und der Stadtbürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch.

Aufgrund erfolgter Änderungen im Verfahren nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch ist der Plan erneut auszulegen. Daher wird die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft wird gebeten, die erneute öffentliche Auslegung in Ihrer Sitzung am 21.03.2019 zu beschließen.

Diese erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch des Entwurfs des Bebauungsplanes 1550 (Bearbeitungsstand: 25.02.2019) einschließlich der Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erfolgt in der Zeit vom 25. März 2019 bis 5. April 2019 montags bis mittwochs von 9.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer), sowie als zusätzlicher Service beim Ortsamt Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen, 1. Obergeschoss.

Der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Stellungnahmen können nach § 4a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Vegesack Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Beim Bauamt Bremen-Nord werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Bremen, den 08.03.2019

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