Verkündungsdatum: 22.02.2020
Bebauungsplan 1568
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 1568 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack östlich Fährer-Flur, südlich Aumunder Heide (rückwärtige Grundstücksgrenzen), westlich Ludwig-Jahn-Straße und nördlich des Freizeitbades Vegesack (Bearbeitungsstand: 10.01.2020) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 1568 (Bearbeitungsstand: 10.01.2020) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 2. März 2020 bis 2. April 2020 montags bis mittwochs von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr im Bauamt Bremen-Nord, Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus Vegesack), 28757 Bremen, 1. Obergeschoss (Foyer), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.
Als zusätzlicher Service besteht in der o.g. Auslegungsfrist Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.
Während der Auslegungsfrist können beim Bauamt Bremen-Nord und als zusätzlicher Service beim Ortsamt Vegesack Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Beim Bauamt Bremen-Nord werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Bremen, den 20.02.2020
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