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Bebauungsplan 1629 „Steingut“ in Bremen-Vegesack bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans (14. FNP-Änderung): Beteiligung der Öffentlichkeit

Verkündungsdatum: 07.12.2023

Weser-Kurier vom 7. Dezember 2023

Bebauungsplan 1629 „Steingut“ in Bremen-Vegesack bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans (14. FNP-Änderung): Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung fasste am 22.11.2023 den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 22.11.2023 ebenfalls beschlossen, dass der Bebauungsplan 1629 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack, (Steingut) zwischen der Bahnstrecke Bremen Hauptbahnhof – Bremen Vegesack, Hermann-Fortmann-Straße, Kücksberg, Claus-Hinrich-Straße (rückwärtig), Schönebecker Straße und dem Grohner Mühlenweg im Internet veröffentlicht und im Ortsamt Vegesack zur Verfügung gestellt wird.

Als „Neuer Ort der Produktiven Stadt“ soll in dem Plangebiet Arbeit in hoher räumlicher Nähe, Dichte und Vernetzung untereinander sowie zum Wohnen, zu Bildung, zu Kultur, Versorgung und Freizeitgestaltung stattfinden.

Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen (Bearbeitungsstand: 20.11.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, hierfür bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf des Bebauungsplans 1629 „Steingut“ (Bearbeitungsstand: 06.11.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, hierfür bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 8. Dezember 2023 bis 9. Januar 2024 im Internet im Bauleitplaninformationssystem veröffentlicht (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch). Die Unterlagen sind unter folgendem Link abrufbar:

https://www.bauleitplan.bremen.de/bpnr_index.php

Im gleichen Zeitraum liegen die Planentwürfe einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, hierfür bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Ortsamt Vegesack zu den üblichen Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Am Mittwoch, den 20.12.2023 bietet die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Referat Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord) im Stadthaus Vegesack, Foyer im 1. Obergeschoss in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung an.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Bebauungsplan 1629 „Steingut“ und die 14. Änderung des Flächennutzungsplans verfügbar:

  • Umweltbelange allgemein

    Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Belangen Tiere/Artenschutz, Pflanzen/Bäume/Biotoptypen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Verkehrs- und Gewerbelärm, Orts- und Landschaftsbild sowie Altlasten mit Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt, Wechselwirkungen zwischen den Belangen, Eingriff in die Schutzgüter und Ausgleich des Eingriffs, Entwicklung des Plangebiets bei Nichtdurchführung des Vorhabens
  • Natur- und Artenschutz

    Biotoptypenerfassung, Baumbestandserfassung: Zustand des Baumbestandes, Vitalitätsbeurteilung, Schutzstatus, Erhaltungswürdigkeit und –fähigkeit

    Vorkommen von Brutvögeln, Fledermäuse
  • Lärmprognosen/ Schallschutz/ Elektromagnetische Strahlung

    Schalltechnische Untersuchung: Lärmprognosen zum Straßenverkehrs-, Bahnverkehrs- und Gewerbelärm, Verkehrslärmfernwirkung, Schallschutz- und Festsetzungsempfehlungen, Untersuchungen zu niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldimmissionen
  • Verkehr

    Bestandsaufnahme und Prognose für Verkehr durch Kraftfahrzeuge, Fuß- und Radverkehr sowie ruhenden Verkehr, Verkehrsanalyse (Verkehrsgutachten)

    Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, Mieträder und Elektroroller, Carsharing und Ladestationen (Mobilitätskonzept)
  • Boden/Altlasten

    Historische Recherchen im Plangebiet

    Einschätzung zu Altlasten, Bodenverunreinigungen und Baugrundverhältnissen
  • Wasserwirtschaft

    Besonderheiten zur Planung im Wasserschutzgebiet, Versickerungseignung des Bodens und Entwässerung, Umgang mit Niederschlagswasser (Entwässerungs-/Überflutungskonzept)
  • Sonnenlicht

    Studie zur Besonnungs-/Verschattungssituation im Plangebiet und in der Nachbarschaft

Hinweise nach § 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanungnord@bau.bremen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, diese auf anderem Weg abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweis nach § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bremen, den 04.12.2023, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

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