Verkündungsdatum: 13.12.2023
Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung fasste am 22.11.2023 den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen.
Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 22.11.2023 ebenfalls beschlossen, dass der Bebauungsplan 1629 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack, (Steingut) zwischen der Bahnstrecke Bremen Hauptbahnhof – Bremen Vegesack, Hermann-Fortmann-Straße, Kücksberg, Claus-Hinrich-Straße (rückwärtig), Schönebecker Straße und dem Grohner Mühlenweg im Internet veröffentlicht und im Ortsamt Vegesack zur Verfügung gestellt wird.
Als „Neuer Ort der Produktiven Stadt“ soll in dem Plangebiet Arbeit in hoher räumlicher Nähe, Dichte und Vernetzung untereinander sowie zum Wohnen, zu Bildung, zu Kultur, Versorgung und Freizeitgestaltung stattfinden.
Der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen (Bearbeitungsstand: 20.11.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, hierfür bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Entwurf des Bebauungsplans 1629 „Steingut“ (Bearbeitungsstand: 06.11.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, hierfür bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 13. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024 im Internet im Bauleitplaninformationssystem veröffentlicht (§ 3 Absatz 2 Baugesetzbuch).
Die Unterlagen zum Bebauungsplan 1629 „Steingut“ sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bauleitplan.bremen.de/bpnr_index.php (BP_NR: 1629)
(https://www.bauleitplan.bremen.de
Menüpunkt: Bebauungspläne
BP_NR: 1629)
Die Unterlagen zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.bauleitplan.bremen.de/fnp_index.php (FP_NR: 0014A)
(https://www.bauleitplan.bremen.de
Menüpunkt: Flächennutzungsplan
FP_NR: 0014A)
Im gleichen Zeitraum liegen die Planentwürfe einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, hierfür bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Ortsamt Vegesack zu den üblichen Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Einsichtnahme aus.
Am Mittwoch, den 20.12.2023 bietet die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Referat Stadtplanung, Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord) im Stadthaus Vegesack, Foyer im 1. Obergeschoss in der Zeit von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr einen Planungsdialog an.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Bebauungsplan 1629 „Steingut“ und die 14. Änderung des Flächennutzungsplans verfügbar:
Hinweise nach § 3 Absatz 2 Satz 4 2. Halbsatz Baugesetzbuch
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitplanungnord@bau.bremen.de übermittelt werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, diese auf anderem Weg abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis nach § 3 Absatz 3 Baugesetzbuch
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Bremen, den 11.12.2023, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
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