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Bebauungsplan 1631 „Neue Strandlust“ in Bremen-Vegesack: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Verkündungsdatum: 29.04.2023

Weser-Kurier vom 29. April 2023

Bebauungsplan 1631 „Neue Strandlust“ in Bremen-Vegesack: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat am 10. März 2022 beschlossen, für ein Gebiet in Bremen – Vegesack (Strandlust) zwischen der Vegesacker Weserpromenade, dem Bootshaus Vegesack, der Rohrstraße und Zur Vegesacker Fähre den Bebauungsplan 1631 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch („Bebauungspläne der Innenentwicklung“) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufzustellen. Ziel der Planung ist die bauliche Neuentwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit einem Nutzungsschwerpunkt für Gastronomie. Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Referat Stadtplanung und Bauordnung Nord (Bauamt Bremen-Nord) setzt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fort und lädt zu einem Planungsdialog ein, der stattfinden wird am

Donnerstag, den 04.05.2023
in der Zeit von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
im Foyer des 1. Obergeschosses im Stadthaus
Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen

Im Planungsdialog besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und (§ 13a Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) und zu erörtern Des Weiteren können bis zum 18.05.2023 Äußerungen zur Planung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Gerhard-Rohlfs-Straße 62, 28757 Bremen, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird im Planverfahren in unterschiedlichen Formaten fortgesetzt werden.

Informationen zur Planung stehen auch unter https://www.bauumwelt.bremen.de/wohnungsbau/planen-bauen-bremen-nord/neue-strandlust-2146602 bereit.

Bremen, den 27.04.2023

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