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Bebauungsplan 2438 für ein Gebiet in Bremen Hemelingen zwischen Funkschneise, Elisabeth-Selbert-Straße, Eggestraße und Osterhop

Verkündungsdatum: 07.01.2016

Weser-Kurier vom 7. Januar 2016

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 2438
für ein Gebiet in Bremen-Hemelingen
zwischen Funkschneise, Elisabeth-Selbert-Straße, Eggestraße und Osterhop

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2438 dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen. Ein Planentwurf und die Begründung sind nach der ersten öffentlichen Auslegung geändert worden; diese Planände­rungen machen eine erneute (zweite) öffentliche Auslegung erforderlich.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 30.11.2015) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 15. Januar 2016 bis 29. Januar 2016, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch öffentlich aus (erneute öffentliche Auslegung).

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Hemelingen, Godehardstr. 19, 28309 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.

Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der genannten Zeit können beim Ortsamt Hemelingen und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

·      Stellungnahmen zur Lärmbelastung (insbesondere Bahnlärm) und Luftqualität

·      Stellungnahme zu magnetischen Feldern (Umspannwerk im Plangebiet)

·      Bedenken und Untersuchungen zu Boden- und Grundwasserbelastungen (insbesondere leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) sowie Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW)

·      Ausführungen zur Gliederung des Gewerbegebietes und weitest gehenden Ausschluss von potentiell besonders störenden Betrieben (sog. BImSch-Betrieben) zur Konfliktvermeidung zwischen Wohnen und Gewerbe.

Bremen, den 05.01.2016