Verkündungsdatum: 11.02.2015
Neuer Bebauungsplan (2469)
Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2469 zur Änderung von Festsetzungen in Teilgebieten der Geltungsbereiche folgender Bebauungspläne in Bremen Osterholz:
Bebauungsplan 629
für ein Gebiet zwischen Osterholzer Heerstraße (Hausnummer 180 bis 190), Schevemoorer Landstraße, Oewerweg (zum Teil einschließlich), Tüchtener Straße, Lindheimer Straße, Am Siek, Alte Wede, Züricher Straße, Tessiner Straße, Schevemoorer Landstraße, beiderseits Auf der Schevemoorer Heide sowie für einen Wasserlauf zwischen Schevemoorer Landstraße und Straßenbahntrasse
Bebauungsplan 644
für ein Gebiet zwischen Osterholzer Heerstraße, Lachmundsdamm (einschließlich), Am Siek, Lindheimer Straße, Oewerweg (zum Teil einschließlich) und Schevemoorer Landstraße
Bebauungsplan 1127
für ein Gebiet zwischen Osterholzer Heerstraße, Osterholzer Landstraße, An der Kämenade (einschließlich) und Kämenadenweg (einschließlich)
Bebauungsplan 1723
für ein Gebiet in Bremen- Osterholz zwischen Osterholzer Heerstraße (östlich Hausnummer 99), Ehlersdamm (zum Teil einschließlich), Holter Fleet (zum Teil beiderseits) und Osterholzer Dorfstraße (einschließlich, östlich Hausnummer 47B)
Bebauungsplan 1792
für ein Gebiet zwischen Osterholzer Heerstraße (zwischen Hausnummer 75 und 99 (einschließlich) und Osterholzer Dorfstraße (zum Teil beiderseits)
Bebauungsplan 2340
zur Änderung einesTeilgebietes des Bebauungsplanes 661 für ein Gebiet zwischen Osterholzer Heerstraße, Landesgrenze, Eisenbahn (Bremen-Hannover), Auf den Conroden, Zum Panrepel, Im Alten Dorf, Neue Heimat und Heiligenbergstraße
dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 07.01.2015) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 20. Februar 2015 bis 20. März 2015, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Osterholz, 28325 Bremen, Osterholzer Heerstraße 100, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch ONLINE unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.
Während der genannten Zeit können beim Ortsamt Osterholz und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen nicht vor.
Bremen, den 06.02.2015