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  • Bebauungsplan 2490 (Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 32) für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen Reiherstraße und der Eisenbahnstrecke Bremen–Bremerhaven - Öffentliche Auslegung vom 8. November 2016 bis 8. Dezember 2016

Bebauungsplan 2490 (Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 32) für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen Reiherstraße und der Eisenbahnstrecke Bremen–Bremerhaven - Öffentliche Auslegung vom 8. November 2016 bis 8. Dezember 2016

Verkündungsdatum: 27.10.2016

Weser-Kurier vom 27. Oktober 2016

Neuer Bebauungsplan (2490)

Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2490 (Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 32) für ein Gebiet im Bremen-Gröpelingen zwischen Reiherstraße und der Eisenbahnstrecke Bremen–Bremerhaven dem Senat und der Stadtbürger­schaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 26.07.2016) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 8. November 2016 bis 8. Dezember 2016, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.

In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt West, 28219 Bremen, Waller Heerstraße 99 (Walle Center), zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen. Der Planentwurf und die Begründung können auch unter www.bauleitplan.bremen.de abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt West und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt; von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum Bebauungsplan 2490 am 8. September 2016 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Bremen, den 25.10.2016