Verkündungsdatum: 17.12.2016
Neuer Bebauungsplan 2505
Es ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2505 für ein Gebiet in Bremen-Osterholz zwischen Graubündener Straße, dem Grünzug Osterholzer Sielgraben und dem Gelände der Schule am Ellenerbrokweg im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf des Planes (Bearbeitungsstand: 27.10.2016) einschließlich Begründung liegt in der Zeit vom 6. Januar 2017 bis 6. Februar 2017, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich aus.
In der gleichen Zeit besteht Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Osterholz, Osterholzer Heerstr. 100, 28325 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.
Während der Auslegungsfrist können beim Ortsamt Osterholz und beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft hat zum Bebauungsplan 2505 am 24. November 2016 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.
Bremen, den 24.11.2016