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Bebauungsplan 2515

Verkündungsdatum: 20.02.2021

Weser-Kurier vom 20. Februar 2021

Bebauungsplan 2515

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2515 für ein Gebiet in Bremen-Obervieland zwischen Habenhauser Landstraße, Friedrich-Engels-Straße und Steinsetzerstraße (zum Teil beiderseits) (Bearbeitungsstand: 11.01.2021) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2515 am 20. September 2018 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2515 (Bearbeitungsstand: 11.01.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 3. März 2021 bis 14. April 2021 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich aus (öffentliche Auslegung).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:

Natur und Landschaft, Stadt- und Landschaftsbild, Boden, Lärm, Geowissenschaft

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit Informationen und Aussagen zu vorgenannten Umweltinformationen,

Klimaschutz

  • Behördenstellungnahmen zur Entwässerung und zur Starkregenvorsorge,
  • Landschaftsprogramm Bremen

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

  • Behördenstellungnahme zu gesundheitlichen Auswirkungen,
  • Schalltechnische Untersuchung (Emissionskontigentierung),
  • Umgebungslärm im Land Bremen (Lärmkartierung Stand 2017),

Bodenverhältnisse / Altlasten

  • Behördliche Stellungnahme zu den geologischen Bodenverhältnissen und zum Grundwasser.

Infolge der Corona-Pandemie erfolgt hier eine Verlängerung der Frist des § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch. Auch wird pandemiebedingt empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln.

Im Folgenden finden Sie weitere Bestimmungen zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung während der COVID-19-Pandemie:

Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, das Tragen des mitgebrachten medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend).

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Zudem besteht in der o.g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Obervieland, Gorsemannstr. 26, 28277 Bremen, nach vorheriger Absprache unter 0421 361 3531 Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2515 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Bremen, den 11.02.2021