Verkündungsdatum: 15.01.2022
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2516 für ein Gebiet in Bremen-Hemelingen zwischen Eisenbahnstrecke Kirchweyhe-Sagehorn, Autobahn A1, Kluvenhagener Straße (Verlängerung), Dahlwasdeich und Olbersstraße (Verlängerung) sowie zwischen Dahlwasdeich und Weser (Bearbeitungsstand: 23.09.2021) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die städtische Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2516 in ihrer Sitzung am 25. November 2021 den Geltungsbereich für den am 21. März 2019 gefassten Planaufstellungsbeschluss angepasst. Gleichzeitig hat die Deputation dem Entwurf des Bebauungsplans 2516 zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mi dem Bebauungsplan 2516 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau des Gewerbeparks Hansalinie geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes 2516 (Bearbeitungsstand: 23.09.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 25. Januar 2022 bis 8. März 2022 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus (öffentliche Auslegung).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:
Umwelt allgemein
Landschaft
Bodenschutz/Boden
Klima
Grundwasser/Entwässerung
Schallschutz
Windenergieanlagen
Arten-/Gebietsschutz
Im Folgenden finden Sie weitere Bestimmungen zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung während der COVID-19- Pandemie: Infolge der Corona-Pandemie erfolgt hier eine Verlängerung der Frist des § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch. Auch wird pandemiebedingt empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln. Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die aktuellen Abstands-, Hygiene- und Zutrittsregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen.
Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.
Zudem besteht in der o.g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Hemelingen, Godehardstraße 19, 28309 Bremen, nach vorheriger Absprache (telefonisch unter 0421/361 3060 oder per Email unter office@hemelingen.ortsamt.bremen.de) Kenntnis zu nehmen.
Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans Bremen bzw. zum Bebauungsplanentwurf 2516 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Bremen, den 25.11.2021
Weitere Informationen