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Bebauungsplan 2529

Verkündungsdatum: 10.12.2021

Weser-Kurier vom 10. Dezember 2021

Bebauungsplan 2529

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2529 für ein Gebiet in Bremen –  Neustadt / Huckelriede, an der Kornstraße, zwischen Hausnummer 223a und 281, der Bezirkssportanlage Süd und dem Nahversorgungsstandort Volkmannstraße (Bearbeitungsstand: 15.11.2021) aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2529 am 12. Januar 2021 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst.

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2529 (Bearbeitungsstand: 15.11.2021) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 21. Dezember 2021 bis 1. Februar 2022 montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB öffentlich aus (öffentliche Auslegung). Am 24. Dezember und am 31. Dezember ist das Siemenshochhaus geschlossen.

Infolge der Corona-Pandemie erfolgt hier eine Verlängerung der Frist des § 3 Abs. 2 Satz 1 Baugesetzbuch. Auch wird pandemiebedingt empfohlen, die Unterlagen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls in digitaler Form zu übermitteln.

Sofern beabsichtigt ist, die Unterlagen vor Ort einzusehen, wird auf Grund der Corona-Pandemie darum gebeten, sich vorher telefonisch unter 0421 361 2375 oder per E-Mail an: Planservice@bau.bremen.de anzumelden und einen Termin abzustimmen. Die örtlichen je nach aktueller Warnstufe geltenden Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch.

Als zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Auslegungsfrist unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen digital, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf 2529 personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:

Umwelt allgemein

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zu den Umweltbelangen Biotope, Fledermäuse und Vögel, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Boden mit Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen,

Bäume, Grünordnung

Erfassung und Bewertung des Baumbestandes,
Behördliche Stellungnahme zu den Belangen der Grünordnung

Lärm (Gewerbe-, Verkehrs-, Sport- und Fluglärm)

Schalltechnische Untersuchungen,
Behördliche Stellungnahme zu Lärmimmissionen,

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

Behördliche Stellungnahme zu gesundheitlichen Auswirkungen,
Behördliche Stellungnahmen zur Entwässerung und zur Starkregenvorsorge,
Behördliche Stellungnahme hinsichtlich der Abbruchtätigkeit,
Stellungnahme des Beirates Neustadt,

Bodenverhältnisse / Altlasten

Gutachten zu Schadstoffuntersuchungen im Boden und Grundwasser,
Behördliche Stellungnahmen zu den geologischen Bodenverhältnissen und zum Grundwasser,

Verkehr

Verkehrsgutachten und Mobilitätskonzept,
Behördliche Stellungnahme zu Stellplätzen und Wegeverbindung in Bezug auf die Bezirkssportanlage,
Behördliche Stellungnahme zur Verkehrsplanung,

Energie

Behördliche Stellungnahme zur Wärmeversorgung, Photovoltaik und Effizienz bei Neubauten.

Bremen, den 08.12.2021