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Bebauungsplan 2544

Verkündungsdatum: 27.01.2024

Weser-Kurier vom 27. Januar 2024

Bebauungsplan 2544

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2544 „Nordwerk Mercedes-Benz“ für ein Gebiet in Bremen - Sebaldsbrück zwischen Fritz-Scherer-Straße, Straße Im Holter Feld, Ludwig-Roselius-Allee, Hermann-Koenen-Straße und Sebaldsbrücker Heerstraße (zum Teil einschließlich) zur Änderung der Nutzungsdichte im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2219 aufzustellen und dem Senat und der Stadtbürgerschaft mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen.

Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat zum Bebauungsplan 2544 in ihrer Sitzung am 13. Januar 2022 einen Planaufstellungsbeschluss gefasst. Am 11. Januar 2024 hat die Deputation dem Entwurf des Bebauungsplans 2544 zugestimmt und die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit gleichzeitiger Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplanes 2544 (Bearbeitungsstand: 07.12.2023) einschließlich Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 01.02.2024 bis 01.03.2024 im Internet unter www.bauleitplan.bremen.de veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Unterlagen in dem oben genannten Veröffentlichungszeitraum von montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB öffentlich aus.

Zudem besteht in der o. g. Auslegungsfrist als zusätzlicher Service Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Hemelingen, Godehardstraße 19, 28309 Bremen, zu den Öffnungszeiten des Ortsamtes Kenntnis zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung Stellungnahmen digital an bauleitplanungstadt@bau.bremen.de, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung sowie online verfügbar:

Umwelt

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Behördliche Stellungnahme zu den Klimaanpassungsbelangen

Artenschutz

Zoologisches Gutachten

Boden/Altlasten

Historische Recherche zu Altlastenverdachtsfällen

Stellungnahme vom Geologischen Dienst für Bremen

Gutachterliche Konzeptaussage zu Schwingungen/Erschütterungen durch Presswerk

Schallschutz

Schalltechnisches Gutachten

Stellungnahme zum Geräuschimmissionsschutz

Gutachterliche Konzeptaussage zur Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen auf öffentliche Verkehrsflächen

Grundwasser

Grundwassermonitoring

Erläuterungsbericht zum Niederschlagswasser

Sonstiges

Gutachterliche Untersuchung zum Thema Geruch durch Lackieranlagen und Stickoxide durch Heizwerk mit Gasfeuerung

Bremen, den 11.01.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung