Verkündungsdatum: 22.09.2018
Bekanntgabe der Möglichkeit von Einsichtnahmen von öffentlichen Zustellungen im Amt für Soziale Dienste
Das Amt für Soziale Dienste Bremen gibt gem. § 1 Bremisches Gesetz über die Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen (Bremisches Bekanntmachungsgesetz) bekannt, dass öffentliche Zustellungen gem. § 1 Bremisches Verwaltungszustellungsgesetz (BremVwZG) in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) dem Schaukasten des Dienstgebäudes Breitenweg 29-33 in 28195 Bremen entnommen werden können.
Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit werktäglich zu den Öffnungszeiten den Schaukasten einzusehen.
Bremen, den 06.09.2018, Amt für Soziale Dienste