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Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen – 14. Änderung Bremen-Vegesack (Steingut) –

Verkündungsdatum: 16.07.2024

Weser-Kurier vom 16.07.2024

Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen
14. Änderung Bremen-Vegesack (Steingut)

Die Stadtbürgerschaft hat am 18. Juni 2024 den Flächennutzungsplan Bremen – 14. Änderung Bremen-Vegesack (Steingut) – beschlossen.

Der Plan über die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung kann bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Bremen, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau) während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bremen, den 18. Juni 2024

Der Senat

Hinweis:

Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) – Frist für die Geltend­machung der Verletzung von Vorschriften – werden

  1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver­letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Ver­letzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungs­vorgangs

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Bremen, den 18.06.2024, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung