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- Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen – 21. Änderung Flächennutzungsplan Bremen „Vorderes Woltmershausen“ in Bremen-Woltmershausen, Am Gaswerk, vorderes Woltmershausen (Tabakquartier) –
Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen – 21. Änderung Flächennutzungsplan Bremen „Vorderes Woltmershausen“ in Bremen-Woltmershausen, Am Gaswerk, vorderes Woltmershausen (Tabakquartier) –
Verkündungsdatum: 03.04.2023
Weser-Kurier vom 3. April 2023
Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes Bremen
– 21. Änderung Flächennutzungsplan Bremen „Vorderes Woltmershausen“ in Bremen-Woltmershausen, Am Gaswerk, vorderes Woltmershausen (Tabakquartier) –
Die Stadtbürgerschaft hat am 21. März 2023 den Flächennutzungsplan Bremen - 21. Änderung Flächennutzungsplan Bremen „Vorderes Woltmershausen“ in Bremen-Woltmershausen, Am Gaswerk, vorderes Woltmershausen (Tabakquartier) – beschlossen.
Der Plan über die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung kann bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Bremen, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Hinweis:
Gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) – Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften – werden
- eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadtgemeinde Bremen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Bremen, den 28.03.2023