Verkündungsdatum: 24.04.2021
Ab Samstag, dem 24.04.2021, treten mit unmittelbarer Wirkung die folgenden gesetzlichen Maßnahmen in Kraft:
Gleichzeitig tritt die folgende gesetzliche Maßnahme außer Kraft:
Den Wortlaut und Regelungsinhalt der genannten Maßnahmen finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__28b.html
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der Stadtgemeinde Bremen heute bei 170 und überschreitet seit drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100, den Schwellenwert von 150 und den Schwellenwert von 165 (vergleiche die Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen).
Bremen, den 23.04.2021, Ordnungsamt Bremen
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