Verkündungsdatum: 25.07.2022
Die Ergebnisse der Nachschätzung in dem Ortsteil Strom werden in der Zeit vom 25. Juli bis 24. August 2022 in dem Dienstraum des Finanzamtes Bremen, Zimmer 510, Rudolf-Hilferding-Platz 1, offengelegt. Die Amtliche Landwirtschaftliche Sachverständige (ALS) ist mittwochs in der Zeit von 9.00 – 14.00 Uhr zur Auskunftserteilung im Finanzamt Bremen anwesend. Eine vorherige Terminabsprache unter der Telefon-Nr. 0421 361 94592 ist erforderlich. Offengelegt werden die Ergebnisse der Nachschätzung, die in den Nachschätzungsurkarten und in den Schätzungsbüchern niedergelegt sind. Gegenstand der Offenlegung sind die in diesen Unterlagen nachgewiesenen Nutzungsarten gemäß § 2 des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG), die Beschreibung des Bodens nach Klassen (§ 5 BodSchätzG), die Wertzahlen (§ 4 BodSchätzG) und die Abgrenzungen der bodengeschätzten Flächen nach Klassenflächen, Klassenabschnitten und Sonderflächen (§ 5 BodSchätzG). Die offengelegten Ergebnisse der Nachschätzung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekannt gegeben. Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung ist für die Eigentümer*innen der betreffenden Grundstücke als Rechtsbehelf der Einspruch nach den Vorschriften der Abgabenordnung gegeben. Der Einspruch kann bis zum Ablauf des 26.09.2022 beim Finanzamt Bremerhaven, Frau Aumann (ALS), schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Ergebnisse der Nachschätzung unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt worden ist.
Bremerhaven, den 15.07.2022, Finanzamt Bremerhaven