Verkündungsdatum: 26.08.2023
Auf Antrag der Spospom GmbH wird gemäß § 14 Bremisches Wassergesetz vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 262 — 2180-a-1) und § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen vom 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 135, 235) folgendes verfügt:
Am Sonntag, den 3. September 2023 in der Zeit von 9.00 Uhr – 18.00 Uhr
wird auf dem Werdersee im Bereich des Badestrands bis Carl-Carstens-Brücke das Befahren mit Wasserfahrzeugen aller Art verboten. Auch mit Einschränkungen für Badende ist zu rechnen.
Bremen, den 23.08.2023, Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft - Wasserbehörde