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Beschränkung Gemeingebrauch Sportparksee Grambke - Opti-Segelregatta 28.09. und 29.09.2024

Verkündungsdatum: 21.09.2024

Weser-Kurier vom 21. September 2024

Auf Antrag des Vereins für Wassersport e. V. Vegesack wird, zwecks Durchführung der Opti-Einheitsregatta, gemäß § 14 Bremisches Wassergesetz vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 262), zuletzt geändert durch Artikel 6 Nr. 5 des Gesetzes vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1486, 1581) und § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen vom 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 135,235), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. März 2022 (BremGBl. S. 149, 152) folgendes verfügt:

 

Am 28. bis 29. September 2024 in der Zeit zwischen 10 Uhr und 16 Uhr wird es auf dem Sportparksee Grambke zu erheblichen Einschränkungen / Behinderungen bei der Ausübung des Gemeingebrauchs kommen. Im Bereich der Regattastrecke ist der übrige Gemeingebrauch wie das Baden, das Schwimmen oder die Befahrung mit Wasserfahrzeugen, welche nicht zur Veranstaltung gehören, untersagt.

 

 

Bremen, 12. September 2024       Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

                                                     – Wasserbehörde 

Bremen