Sie sind hier:
  • Beteiligung der Bürger:innen an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Beteiligung der Bürger:innen an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Verkündungsdatum: 22.06.2023

Weser-Kurier vom 22. Juni 2023

Beteiligung der Bürger:innen an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den Bebauungsplan 2554 „Campus Osterholz“ für ein Gebiet in Bremen- Osterholz zwischen Ehlersdamm, Langwedeler Straße, Im Alten Dorf, Hans-Bredow-Straße, Nußhorn und Eisenbahnstrecke Kirchweyhe-Sagehorn aufzustellen. Das Ortsamt Osterholz lädt zu einer öffentlichen Einwohnendenversammlung am

Donnerstag, den 29. Juni 2023, um 17.00 Uhr,
in den Sitzungssaal des Ortsamtes Osterholz,
Osterholzer Heerstraße 100, 28325 Bremen

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ein. In Einwohnendenversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dar­gelegt.

Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörte­rung gegeben.

Daneben werden die Präsentationen der Einwohnendenversammlung auf der Webseite des Ortsamtes unter https://www.ortsamt-osterholz.bremen.de/der-beirat/einwohnerversammlungen-11256

sowie der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau unter https://www.bauumwelt.bremen.de/wohnungsbau/planenundbauen/eroerterungsterminebauleitplaene-344527 veröffentlicht.

Es besteht auf diesem Wege die zusätzliche Möglichkeit, im Anschluss an die Einwohnendenversammlung im Zeitraum vom 29. Juni bis 14. Juli 2023 zu dem vorgestellten Planungsstand Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können an das Ortsamt unter office@oaosterholz.bremen.de oder an die Planungsbehörde unter bauleitplanungstadt@bau.bremen.de gerichtet werden. Davon unberührt bleibt die spätere öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden unter der Tel.-Nr. 0421 361-89326 (Herr Lakemann) Auskünfte über Einzelheiten des Vorhabens erteilt.

Bremen, den 19.06.2023, Ortsamt Osterholz