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  • Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch Flächennutzungsplan Bremen, 21. Änderung Bremen-Woltmershausen (Vorderes Woltmershausen

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch Flächennutzungsplan Bremen, 21. Änderung Bremen-Woltmershausen (Vorderes Woltmershausen

Verkündungsdatum: 04.03.2020

Weser-Kurier vom 4. März 2020

Die Stadtgemeinde Bremen strebt die Neuordnung der gewerblichen Nutzung, die Entwicklung gemischter Bauflächen sowie die Absicherung und Weiterentwicklung der Wohnbauflächen im vorderen Woltmershausen an. Durch die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Für die weitere Durchführung des Planverfahrens ist beabsichtigt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Das Ortsamt Neustadt/Woltmershausen lädt deshalb zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am

Montag, dem 9. März 2020 um 19.30 Uhr,
im Gemeinderaum der Evangelischen Freikirche,
Woltmershauser Straße 298, 28197 Bremen

ein.
In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung dargelegt. Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bremen, den 02.03.2020, Ortsamt Neustadt/Woltmershausen