Verkündungsdatum: 24.06.2023
Bekanntmachung des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) Lüneburg vom 28.06.2023 – 20223-02/CoSo – B1-OeffB
Die TenneT TSO GmbH plant die Errichtung der Höchstspannungsleitung Conneforde-Samtgemeinde Sottrum mit einer Nennspannung von 380 kV einschließlich eines Neubaus eines Umspannwerks im Bereich der Samtgemeinde Sottrum (Vorhaben 56 nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)). Für das Vorhaben besteht gemäß BBPlG die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf. Darüber hinaus plant die TenneT TSO GmbH den Neubau eines Umspannwerks auf dem Gebiet der Freien Hansestadt Bremen.
Für einen Teil des BBPlG-Vorhabens 56 – den Leitungsabschnitt Elsfleth_West – Samtgemeinde Sottrum und das neue Umspannwerk im Bereich der Samtgemeinde Sottrum – hat die TenneT TSO GmbH mit Schreiben vom 07.06.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) beantragt.
Das Vorhaben berührt den Bereich zweier oberer Landesplanungsbehörden (ArL Lüneburg, ArL Weser-Ems). Die Zuständigkeit des ArL Lüneburg für die Durchführung des ROV für den Teilabschnitt Elsfleth_West – Samtgemeinde Sottrum wurde gemäß § 19 Abs. 1 Satz 5 NROG durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als oberste Landesplanungsbehörde bestimmt.
Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Sie ergibt sich aus § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nummer 19.1.1 der Anlage 1 UVPG. Das Raumordnungsverfahren schließt daher die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter entsprechend dem Planungsstand ein.
Für die Teile des Vorhabens, die im Gebiet der Freien Hansestadt Bremen liegen, führt das ArL Lüneburg wegen fehlender Zuständigkeit kein Raumordnungsverfahren durch. Diese Teile des Vorhabens sind jedoch in den Verfahrensunterlagen mit dargestellt, um die Auswirkungen des Vorhabens grenzübergreifend abbilden zu können.
Der Untersuchungsraum für das Vorhaben umfasst folgende Gebiete:
Die Verfahrensunterlagen der TenneT TSO GmbH sind wie folgt gegliedert:
Anlage A Erläuterungsbericht:
Anlage B Raumverträglichkeitsstudie:
Anlage C UVP-Bericht:
Anlage D Natura 2000-Verträglichkeit:
Anlage E Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung:
Anlage F Alternativenvergleich:
Als Anhänge sind den Anlagen A bis F der Verfahrensunterlagen fachliche Karten sowie ergänzende Textdokumente beigefügt, u.a. Konfliktbereiche - Freileitung, Konfliktbereiche - Umspannwerke, Schutzgüter gemäß UVPG, Natura 2000-Gebiete, Detailkarten zu Gebäudeabständen im Bereich der Engstellen und Detailkarten Standortsuche Umspannwerk sowie Ausschluss der Nordalternative und der UW-Standortfläche Blockland Neu (Alternative 1) und Steckbriefe zum Wohnumfeldschutz.
Die Verfahrensunterlagen können von jedermann ab dem 28.06.2023 bis mindestens zum 11.09.2023 auf der Internetseite
www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-coso
eingesehen werden.
Die Verfahrensunterlagen liegen ergänzend zur Internetveröffentlichung in der Zeit vom 07.07.2023 bis einschließlich 07.08.2023 auch in Papierform zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus.
Die Auslegung erfolgt im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Dezernat 2, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg (Behördenzentrum Auf der Hude), Raum 3.111 (im 3. OG) während der Dienststunden,
- montags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
- montags bis donnerstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
(Ansprechpartner: Herr Weding).
Darüber hinaus ist eine Einsicht nach vorheriger, telefonischer Terminvereinbarung auch außerhalb der Dienststunden individuell möglich: Telefon 04131-151325.
Die Auslegung erfolgt außerdem bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), 28195 Bremen,
- montags bis mittwochs in der Zeit von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr,
- donnerstags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr und
- freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Ein Informationsblatt zu den Datenschutzhinweisen, die für das ROV gelten, wird zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt und im Internet bereitgestellt.
Die Zugänglichmachung der Verfahrensunterlagen erfolgt auch auf dem niedersächsischen UVP-Portal auf der Internetseite https://uvp.niedersachsen.de/portal, unter dem Verfahrenstyp „Raumordnungsverfahren“.
Bis zum
11.09.2023
können zu dem Vorhaben von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden
Die weitere Bearbeitung der Stellungnahmen wird vereinfacht, wenn diese dem ArL Lüneburg in elektronischer Form zugestellt werden. Daher sollen Stellungnahmen nach Möglichkeit in elektronischer Form (also per E-Mail) abgegeben werden.
Im Falle der Abgabe der Stellungnahme per E-Mail erhält die/der Stellungnehmende eine automatische Eingangsbestätigung des Mailprogramms.
Mit Ablauf der o.g. Äußerungsfrist sind für dieses Raumordnungsverfahren für das Vorhaben alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten für Zwecke des ROV einschließlich der Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Belange und der Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite des ArL Lüneburg zu finden (https://www.arl-lg.niedersachsen.de/download/195943/Informationen_zum_Datenschutz-ROV-CoSo.pdf).
Das ArL Lüneburg kann der TenneT TSO GmbH und den von ihr beauftragten Dienstleistern die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen zur Verfügung stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen; die Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung und § 5 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes bleiben unberührt.
Eine zusammenfassende Darstellung der vorgebrachten Stellungnahmen und Äußerungen erfolgt in der Landesplanerischen Feststellung. Eine individuelle Beantwortung der Stellungnahmen und Äußerungen ist nicht vorgesehen.
Das ROV schließt gemäß § 11 Abs. 1 NROG mit einer Landesplanerischen Feststellung ab. Die Landesplanerische Feststellung trifft u.a. eine Aussage dazu, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt und zu welchem Ergebnis die Prüfung der Standort- und Trassenalternativen geführt hat. Sie ist bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, die den im ROV beurteilten Gegenstand betreffen, sowie bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 5 NROG).
Nach Abschluss des ROV wird gemäß § 11 Abs. 3 NROG eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Die Landesplanerische Feststellung wird zudem über den Zeitraum ihrer Geltungsdauer (fünf Jahre mit Option auf Verlängerung) im Internet öffentlich bereitgestellt. Ort und Zeit der Auslegung und die Bereitstellung im Internet werden öffentlich bekannt gemacht.
Bremen, den 14.06.2023
Weitere Informationen