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  • Einladung des Ortsamtes Osterholz zur Einwohnerversammlung am 11.11.2020 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 145 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück des Stadtteilhauses Blockdiek

Einladung des Ortsamtes Osterholz zur Einwohnerversammlung am 11.11.2020 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 145 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück des Stadtteilhauses Blockdiek

Verkündungsdatum: 30.10.2020

Weser-Kurier vom 30. Oktober 2020

Beteiligung der Bürger/innen an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 145 (zugleich Vorhaben- und Erschließungsplan) für die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück des Stadtteilhauses Blockdiek, westlich der Kölner Straße, östlich der Dürener Straße und nördlich der Mülheimer Straße aufzustellen. Das Ortsamt Osterholz lädt zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am

Mittwoch, den 11. November 2020, um 17.30 Uhr,
in den Sitzungssaal des Ortsamtes Osterholz,
Osterholzer Heerstraße 100, 28325 Bremen

im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ein. In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt.

Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Infolge der Corona-Pandemie ist die Besucherzahl begrenzt und eine Teilnahme an der Sitzung ausschließlich nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an office@oaosterholz.bremen.de (bis spätestens zum 10.11.2020) oder telefonisch unter 0421 361-79169 und 361-3104 möglich. Die Plätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

Es erfolgt ein kontrollierter Einlass in den Tagungsraum. Eine Teilnahme ist nur für Personen möglich, die keine verdächtigen Symptome („Erkältungsanzeichen“) aufweisen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln zum Schutz vor COVID-19-Infektionen sind zu befolgen (u.a. sind die Mindestabstände von 1,5 m zwischen den Teilnehmenden einzuhalten, Tragen des mitgebrachten Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend).

Die Präsentation kann auf der Website des Ortsamtes unter https://www.ortsamt-osterholz.bremen.de/derbeirat/einwohnerversammlungen-11256 sowie der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau unter https://www.bauumwelt.bremen.de/wohnungsbau/planenundbauen/eroerterungsterminebauleitplaene-344527 eingesehen werden.

Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden unter der Tel.-Nr. 0421 361-89429 (Frau Blobel) Auskünfte über Einzelheiten des Vorhabens erteilt.

Bremen, den 20.10.2020

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