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Einladung zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Verkündungsdatum: 13.05.2017

Weser-Kurier vom 13. Mai 2017

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 172 Abs. 2 Baugesetzbuch
10. Ortsgesetz über die Gestaltung der Fassaden und Dächer für ein Gebiet zwischen Stephanibrücke, Eduard-Schopf-Allee, Doventorstraße, Diepenau und Hinter der Mauer

Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, für das Stephaniquartier im Stadtteil Mitte ein Ortsgesetz zur Erhaltung baulicher Anlagen und der städtebaulichen Eigenart gem. § 172 (1) Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch zu erlassen.

Das Ortsamt Mitte / Östliche Vorstadt lädt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 172 Abs. 2 Baugesetzbuch ein zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am

Montag, den 15. Mai 2017 um 18.00 Uhr
Architektenkammer Bremen
Vortragssaal
Geeren 41/43

Auf dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke des geplanten Ortsgesetzes sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt.

Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bremen, den 08.05.2017, Ortsamt Mitte/Östliche Vorstadt