Verkündungsdatum: 16.09.2015
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Bebauungsplan 2473
für ein Gebiet im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven zwischen Schleusenstraße, Lohmannstraße und der südlichen Grenze des Flurstücks 82/22
Die Stadtgemeinde Bremen beabsichtigt, durch die Aufstellung des Bebauungsplans 2473 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Gebäuden für Gewerbe- und Dienstleitungsnutzungen zu schaffen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr lädt zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung am
Mittwoch, 23. September 2015, 17.00 Uhr,
in die Quartiersmeisterei,
Bgm.-Smidt-Str. 190, 27568 Bremerhaven
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ein.
In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt. Dabei wird allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bremen, den 14.09.2015