Verkündungsdatum: 27.06.2015
Beschränkung des Gemeingebrauchs der Ochtum
Auf Antrag des Wassersportvereins Warturm e. V. wird, zwecks Durchführung des Wartumer 24-Stunden-Paddeln, gemäß § 14 Bremisches Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 262 — 2180-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. April 2013 (Brem.GBl. S 131) und § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen vom 21. Mai 2013 (Brem.GBl. S. 135,235) folgendes verfügt:
Am 04. Juli 2015 in der Zeit von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr
und
am 05. Juli 2015 in der Zeit von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr
wird auf der Ochtum im Bereich vom Verbindungsgraben Kuhlen bis zum Zusammenfluss der Neuen Ochtum / Grollander Ochtum, die Ausübung des Gemeingebrauchs, d. h. das Befahren mit anderen als zur Veranstaltung gehörenden Wasserfahrzeugen aller Art sowie das Baden untersagt.
Bremen, den 24.06.2015