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- Einwohnerversammlung am 19. März 2018 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Ortsamtes Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Str. 62, 28757 Bremen – 1. Änderung des Bebauungsplanes 1218
Einwohnerversammlung am 19. März 2018 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Ortsamtes Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Str. 62, 28757 Bremen – 1. Änderung des Bebauungsplanes 1218
Verkündungsdatum: 10.03.2018
Weser-Kurier vom 10. März 2018
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
Das Ortsamt Vegesack lädt zu einer Einwohnerversammlung am:
Montag, den 19. März 2018, um 19:00 Uhr
im Sitzungssaal des Ortsamtes Vegesack,
Gerhard-Rohlfs-Str. 62, 28757 Bremen
im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung ein.
1. Änderung des Bebauungsplanes 1218 für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen
Planungsziele:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans 1218 sollen folgende Planungsziele verfolgt werden:
Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Rahmen einer Neustrukturierung und Revitalisierung des Haven Höövt-Areals unter Berücksichtigung folgender Rahmenbedingungen:
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Berücksichtigung der Belange des Generalplanes Küstenschutz, d.h. Herstellung eines öffentlichen Hochwasserschutzes (HWS) in Übernahme und Ertüchtigung des privaten HWS-Bestandes
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Städtebauliche Neuordnung der Baufelder B + C einschließlich des Umfeldes auf Grundlage eines vorauslaufenden konkurrierenden Verfahrens zur Entwurfsqualifizierung
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Schaffung von zusätzlichem Wohnraum unter anteiliger Berücksichtigung der örtlichen Wohnraumförderung
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Konzentration und nachhaltige Sicherung der Einzelhandelsnutzung mit breitem Sortimentsangebot im Bauteil D unter Beibehaltung der Obergrenze von max. 11.500 qm Verkaufsfläche und Nachweis der Verträglichkeit innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches Vegesack, der Zentren innerhalb Bremen-Nord sowie der Umlandzentren
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Qualifizierte Prüfung und Entwicklung der umgebenden öffentlichen Raumgestaltung
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Sicherung der Planungsziele und einer zeitlich-qualitativ integralen Entwicklung mittels eines städtebaulichen Vertrages mit der Eigentümerin/Investorin.
In dieser Einwohnerversammlung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen dargelegt.
Dabei wird jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bremen, den 26.02.2018, Ortsamt Vegesack