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Entwidmung in Bremen-Mitte

Verkündungsdatum: 24.05.2017

Weser-Kurier vom 24.05.2017

Entwidmung in Bremen-Mitte

Martinistraße/Ecke Wilhelm-Kaisen-Brücke

Gemäß § 7 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341─2182-a-1), zuletzt geändert in § 46 aufgrund der Änderung der Geschäftsverteilung des Senats vom 02. August 2016 (Brem.GBl. S. 434), werden für die Errichtung des neuen zentralen Bürogebäudes der Firma Kühne & Nagel Ecke Martinistraße/Wilhelm-Kaisen-Brücke folgende Flächen für den für den öffentlichen Verkehr entwidmet:

-       ein rund 1 m breiter Streifen vor der Häuserfront des Gebäudekomplexes Martinistr. 2 – 6 und

-       eine nahezu rechteckige Fläche von rund 895 m² auf dem öffentlichen Platz vor dem heutigen Firmengebäude Wilhelm-Kaisen-Brücke 1.

An der Weserseite des Gebäudes (Erdgeschoss) befindet sich oberhalb der Schlachte ein (öffentlicher) Gang, der im vorderen Teil in Privatbesitz der Firma stand und nur durch Überwegungsrechte für die Allgemeinheit zugänglich war. Im Zusammenhang mit dem Gebäudeneubau wurden diese Flächen angekauft, um einen durchgängig öffentlichen Gang zu sichern. Diese entsprechenden Grundstücke des Ganges (Altstadt 4 Nr. 227/4, 227/5, 227/6, 455/16 sowie ein Streifen von 455/12) werden deshalb gemäß § 5 Absatz 1 BremLStrG für den öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmet. Die Widmung wird mit der örtlichen Verkehrsfreigabe nach der Fertigstellung des Neubaus wirksam.

Diese wegerechtlichen Maßnahmen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 99.

 

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekannt gegeben.

 

Ein Plan, aus dem die zu entwidmenden und zu widmenden Flächen ersichtlich sind, kann während der Dienststunden beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, Zimmer 611, 28195 Bremen, eingesehen werden.

 

Hinweis:

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Ent-/Widmungsplan sind unter dem folgenden Link öffentlich zugänglich: http://www.asv.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen122.c.11222.de

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 22.05.2017, Amt für Straßen und Verkehr