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Entwidmung in Bremen – Vegesack (Aumund-Hammersbeck) Erschließung 1035

Verkündungsdatum: 27.10.2021

Weser-Kurier vom 27.10.2021

Entwidmung in Bremen – Vegesack (Aumund-Hammersbeck)

Erschließung 1035

Gemäß § 7 des Bremischen Landesstraßengesetzes (BremLStrG) vom 20. Dezember 1976 (Brem.GBl. S. 341‒2182-a-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1172), werden der Wendeplatz der Straße Am Becketal (gelegen vor der Zufahrt zu Am Becketal 1) und die Fuß- und Radwegverbindung ab Wendeplatz der Friedrich-Schröder-Straße nach Osten bis zur Meinert-Löffler-Straße für den öffentlichen Verkehr entwidmet.

Diese Entwidmungen erfolgen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsplanung im Rahmen des Bebauungsplanes 1567.

Diese Verfügung gilt mit dem auf den Tag der Veröffentlichung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Die Entwidmungsflächen sind in einem Plan angelegt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, gewahrt.

Bremen, den 25.10.2021, Amt für Straßen und Verkehr

Anlagen