Verkündungsdatum: 21.02.2020
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 2487 für ein Gebiet in Bremen – Horn-Lehe zwischen Hochschulring, Wilhelm-Herbst-Straße, Robert-Hooke-Straße und Bundesautobahn A 27
Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat den Bebauungsplan 2487 für unwirksam erklärt. Nach Behebung der Planmängel ist beabsichtigt, den Bebauungsplan 2487 dem Senat und der Stadtbürgerschaft erneut mit der Bitte um Beschlussfassung vorzulegen. Die Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung hat in ihrer Sitzung am 16. Januar 2020 dem geänderten Planentwurf zugestimmt und beschlossen, den Bebauungsplan 2487 erneut öffentlich auszulegen.
Der Entwurf des unveränderten Planes (Bearbeitungsstand: 14.07.2017) einschließlich aktualisierter Begründung und die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 3. März 2020 bis 3. April 2020, montags bis mittwochs während der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, donnerstags von 9.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr, bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72 (im Foyer des Siemenshochhauses beim Service Center Bau), gemäß § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus (erneute öffentliche Auslegung). Als zusätzlicher Service besteht während der vorgenannten Auslegungszeit Gelegenheit, von dem Entwurf des Planes mit Begründung im Ortsamt Horn-Lehe, Leher Heerstr. 105-107, 28359 Bremen, zu den dort geltenden Öffnungszeiten Kenntnis zu nehmen.
Als zusätzliche pflichtige Öffentlichkeitbeteiligung über das Internet gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Planentwurf und die Begründung sowie die nach Einschätzung der Stadtgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der o.g. Auslegungszeit unter www.bauleitplan.bremen.de online abgerufen werden.
Während der Auslegungszeit können beim Ortsamt Horn-Lehe und bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Stellungnahmen zum Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können. Sofern bei der Abgabe von Stellungnahmen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt diese auf Grundlage des § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der EU-Datenschutzgrundverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Bremischen Ausführungsgesetzes zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden Auskünfte über Einzelheiten des Planes erteilt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind nur bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau verfügbar:
Bremen, den 13.02.2020