Sie sind hier:
  • Amtliche Bekanntmachungen
  • Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren „Fernwärmeverbindungsleitung zwischen Hochschulring und Heizwerk Vahr“

Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren „Fernwärmeverbindungsleitung zwischen Hochschulring und Heizwerk Vahr“

Verkündungsdatum: 21.08.2021

Weser-Kurier vom 21. August 2021

Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren „Fernwärmeverbindungsleitung zwischen Hochschulring und Heizwerk Vahr“

Die wesernetz Bremen GmbH hat die Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb einer Fernwärmeverbindungsleitung zwischen dem Hochschulring und dem Heizwerk Vahr beantragt. Das Planfeststellungsverfahren wird auf der Grundlage der §§ 65 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. den §§ 72 ff. des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau durchgeführt.

Mit dem Vorhaben sollen die Fernwärmenetze im Bremer Osten und an der Universität miteinander verbunden werden. Es ist weiterhin vorgesehen, im Verlauf der Leitung Anschlussmöglichkeiten für bestehende oder zukünftige Wärmenetze in den Stadtteilen Horn-Lehe und Schwachhausen einzurichten.

Die Planunterlagen haben vom in der Zeit vom 23.11. bis zum 22.12.2020 öffentlich ausgelegen.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen sowie die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan der Vorhabenträgerin werden

am 2. und 3. September 2021 jeweils ab 9.30 Uhr (Einlass ab 8.30 Uhr)
im Hanse Saal des Congress Centrums Bremen
(Theodor-Heuss-Allee 15, 28215 Bremen, Eingang von der Bürgerweide)

gemäß § 73 Abs. 6 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes erörtert.

Zugang zum Erörterungstermin haben die Trägerin des Vorhabens, die Behörden, die Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben.

Von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen sind die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Hygienevorschriften und die sich aus dem Hygienekonzept für das Congress Centrum ergebenden Vorgaben einzuhalten. Dies bedeutet nach gegenwärtiger Rechtslage insbesondere, dass

  • nur Personen Zugang haben, die

    einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung,

    einen Nachweis einer durch PCR-Test bestätigten, nicht mehr als sechs Monate zurückliegenden Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Sinne des § 2 Nummer 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung nach dem Ende der Absonderungspflicht oder

    ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2  im Sinne § 2 Nummer 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung welches beim Zutritt am 2. und 3. September jeweils nicht älter als 24 Stunden sein darf,

    vorlegen,
  • beim Betreten des Gebäudes eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2 Absatz 2 der Achtundzwanzigsten Coronaverordnung getragen werden muss (OP-Maske, eine Maske der Standards „KN95/N95“, „FFP2“ oder eines gleichwertigen Schutzniveaus (medizinische Gesichtsmaske)), welche abgenommen werden kann, sobald und solange ein Sitzplatz im Veranstaltungssaal eingenommen wird,
  • jede Person sich bei der Ankunft im Congress Centrum anmelden und die Daten zur Kontaktverfolgung entweder per Luca-App oder schriftlich angeben muss,

  • die vorgegebenen und gekennzeichneten Laufwege im Congress Centrum einzuhalten sind und,

  • soweit möglich, ein Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten ist.

Weitere Informationen zu den einzuhaltenden Hygienemaßnahmen finden Sie auch unter www.bauumwelt.bremen.de und den weiteren Menüpunkten „Klimaschutz“ → “Klima und Energie“ → „Zulassungsverfahren für Gas- Strom- und Fernwärmeleitungen“ → „Planfeststellungsverfahren zur Fernwärmeverbindungsleitung Uni-Vahr“.

Auf der benannten Internetseite können auch diese Bekanntmachung sowie die Antragsunterlagen für das Vorhaben einschließlich der Unterlagen über die Umweltverträglichkeitsprüfung eingesehen werden. Einsicht in die Antragsunterlagen ist ebenfalls auf der Internetseite www.uvp-verbund.de (Suchbegriffe: Fernwärmeverbindungsleitung Bremen) möglich.

Die Erörterung wird nach Themen gegliedert werden. Die Natur- und Artenschutz- sowie die Grünordnungsbelange sollen am 2. September 2021 thematisiert werden. Dies beinhaltet insbesondere die Erforderlichkeit von Baumfällungen, die Baumpflanzungen zur Kompensation in den Stadtteilen und die Art und der Umfang der Kompensationspflanzungen sowie die weiteren Aspekte des Natur- und Artenschutzes. Am 3. September 2021 sollen alle weiteren Themen behandelt werden. Dies sind insbesondere die Planrechtfertigung, Auswirkungen durch Baulärm, Belange der Bauordnung und der Stadtplanung, Verkehrsbelange, Bodenschutz und Abfallentsorgung, wasserrechtliche Belange, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, sowie Leitungen und sonstige Infrastruktur Dritter.

Die Vertretung im Erörterungstermin durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten zu geben ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer oder eines Beteiligten auch ohne sie oder ihn verhandelt werden kann.

Die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch die Bestellung eines Vertreters oder einer Vertreterin entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.

Bremen, den 18.08.2021

Weitere Informationen