Verkündungsdatum: 17.12.2022
Gemäß § 41 Bremisches Wassergesetz (BremWG) vom 12. April 2011 (Brem.GBl. 2011, S. 262), zuletzt geändert durch Artikel 6 Nummer 5 des Gesetzes vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1486, 1581), in Verbindung mit § 73 Abs. 6 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BremVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2003 (Brem.GBl. S. 219), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Januar 2015 (Brem.GBl. S. 15), findet
am 13.01.2023
um 10.00 Uhr
im Bürgerhaus Vegesack,
Kirchheide 49
28757 Bremen
die Erörterung der im Rahmen des Anhörungsverfahrens eingegangenen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen der Behörden, Verbände und Einwender statt.
Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt ist jeder, der rechtzeitig Anregungen und Bedenken erhoben sowie Stellungnahmen abgegeben hat oder weitere Betroffene, die eigene Belange berührt sehen. Es wird gebeten, sich am Eingang des Saales in die Teilnehmerliste aufnehmen zu lassen (ggf. Feststellung der Teilnahmeberechtigung durch Personalausweis, Führerschein oder dergleichen).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann. Es besteht die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Der Bevollmächtigte hat seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen und zu den Akten zu geben. Eine Pflicht zur Teilnahme am Erörterungstermin besteht nicht. Einwender haben Ihre Rechte bereits gewahrt, indem sie ihre Anregungen und Bedenken fristgerecht vorgebracht haben.
Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin sowie die Bestellung eines Bevollmächtigten entstehen, sind nicht erstattungsfähig.
Aus organisatorischen Gründen wird um telefonische Anmeldung unter (0421) 361-9539 bzw. per Mail an wasserbehoerde@umwelt.bremen.de bis zum 06.01.2023 gebeten.
Bremen, den 12.12.2022